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Strenge Überwachung durch die Behörden |
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Kaum
ein anderes technisches Verkehrssystem wird behördlich so streng
und intensiv überwacht wie die Luftfahrt. Gleichgültig, ob jemand
in Deutschland ein Luftfahrzeug konstruieren, herstellen, betreiben
oder in Stand halten will, er benötigt dafür eine vom Luftfahrt-Bundesamt
in Braunschweig (LBA) geprüfte und anerkannte Organisation (Foto). |
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Das
LBA ist zuständig, wenn ein Fliegerarzt seine Anerkennung erhalten
möchte, wenn in der gewerblichen Luftfahrt eine Pilotenlizenz erteilt
wird oder ein Flugzeug für den Verkehr zugelassen werden soll. Das
LBA ist ebenso verantwortlich für die flugbetriebliche, technische
und wirtschaftliche Überwachung der deutschen Unternehmen in der
Luftfahrt. |
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Ein
besonderes Augenmerk legt das LBA auf die Überwachung der Instandhaltungsverfahren
der Luftfahrtunternehmen. Um den hohen Standard der Luftfahrt in
Europa sicherzustellen, wurde in Abstimmung mit 28 europäischen
Ländern eine gesetzliche Grundlage nach der so genannten JAA (Joint
Aviation Authority)-Vorschrift geschaffen. Ähnliche Erlasse bestehen
auch in außereuropäischen Ländern. Durch gegenseitige Anerkennungen
und Zulassungsverordnungen ergibt sich ein abgestimmter und systematisierter
internationaler Überwachungsmechanismus. |
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Sehr eng arbeiten das LBA und die US-amerikanische Luftfahrtbehörde
Federal Aviation Administration (FAA) zusammen. Am 24. August 1999
vereinbarten sie die gegenseitige Anerkennung der technischen Überprüfung
im Rahmen der Zulassung und Instandhaltung von Luftfahrtgerät. Damit
wurde das hohe Qualitätsniveau der deutschen Luftfahrtindustrie
anerkannt. |
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Ein Luftfahrtunternehmen und sein technischer Betrieb unterliegen
darüber hinaus einer Meldepflicht der Aufsichtsbehörde gegenüber.
Ein solches Informationsverfahren gilt auch in der Praxis zwischen
dem Hersteller von flugtechnischem Gerät und dem jeweiligen Betreiber. |
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Wann und wo immer es zu Abweichungen oder Veränderungen kommt, wird
dies allen Beteiligten mitgeteilt. Alle Vorgänge - ob im täglichen
Flugbetrieb oder in der Wartung - werden dokumentiert und müssen
jederzeit von LBA-Prüfern einzusehen sein. |
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Im
Abstand von mindestens zwei Jahren werden die zertifizierten luftfahrttechnischen
Betriebe überprüft. Diese Überprüfung umfasst das gesamte Qualitätssystem
mit allen Vorgaben für Prozesse und Abläufe. Darin enthalten sind
zum Beispiel auch die Überprüfung von Subunternehmen, die Qualifikation
der Mitarbeiter, die Instandhaltung der technischen Einrichtungen
bis hin zur Werkzeugkontrolle. Bei erkannten Abweichungen gibt es
zusätzliche Auflagen mit der Möglichkeit von Ordnungsstrafen bis
hin zum Lizenzentzug für einen gesamten Betrieb. |
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So sichern ein enger gesetzlicher Rahmen und die systematische Überwachung
der Aufsichtsbehörde die Qualität hoch komplexer Wartungs- und Überholungsarbeiten
in Instandhaltungsbetrieben der Luftfahrt ab. |
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Schlagwörter: Verkehr, Verkehrsmittel, Flugzeug,
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