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Zusammen, was zusammengehoert
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Erleichterung nach Hängepartie: Rat für Rechtschreibung einigt sich
auf Korrekturen bei Getrennt- und Zusammenschreibung
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Jetzt geht‘s los: Wer sich bisher noch Hoffnungen gemacht hatte,
die Rechtschreibreform möge einfach wieder von der Tafel gewischt
werden, hat Pech gehabt. Vom 1. August an schreibt falsch, wer
sich nicht an die neue Rechtschreibung hält.
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MANNHEIM. Die Kultusminister hatten vorgelegt, der Rat für deutsche
Rechtschreibung zog nach. Nach langen Diskussionen einigte sich das
Gremium gestern in Mannheim auf Änderungen bei der Getrennt- und Zusammenschreibung.
Dieser Komplex galt als der am härtesten umkämpfte Teil der umstrittenen
Rechtschreibreform. Nach dem Vorschlag der 36-köpfigen Runde soll
nun die Devise gelten: Es soll wieder mehr zusammengeschrieben werden,
was zusammengehoert. Die Einigung kann als erster großer Erfolg der
Sprachwächter angesehen werden, deren Gremium im vergangenen Jahr
auf Druck der Öffentlichkeit ins Leben gerufen worden war. Der mit
Gegnern und Befürwortern besetzte Rat hatte zu Beginn seiner Arbeit
nicht nur inhaltlich Probleme, sondern die Experten mussten sich erstmal
persönlich zusammenraufen.
Erst als die Gruppe um den Vorsitzenden Hans Zehetmair (CSU) die Detailarbeit
aus dem großen Plenum in
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Das Zitat |
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„Ab 1. August muss man muss mit Doppel-s
schreiben, sonst ist es ein Fehler.“ |
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Die Präsidentin der Kultusminister-Konferenz
(KMK), Johanna Wanka (CDU), gestern zu dem Rechtschreib-Beschluss
des Gremiums. |
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siebenköpfige Arbeitsgruppen zu den Komplexen Getrennt- und Zusammenschreibung,
Silbentrennung und Zeichensetzung verlagerte, kamen die Sprachexperten
voran. Unmittelbar vor der entscheidenden Sitzung gestern erklärte
dann auch die Akademie für Sprache und Dichtung ihre Mitgliedschaft
in dem ausgewählten Kreis, die lange als größter Kritiker des Gremiums
galt. Die Angst vor einer unendlichen Hängepartie blieb jedoch bis
zum Schluss.
Um so erleichterter präsentierte Zehetmair dann auch die Beschlüsse,
die entgegen den Befürchtungen vieler Ratsmitglieder mit großer Mehrheit
gefasst wurden. Neu ist im Gegensatz zu der ursprünglichen Rechtschreibreform,
dass beim Getrennt- und Zusammenschreiben vor allem auf den inhaltlichen
Zusammenhang geachtet werden soll. „Es ist ein Unterschied, ob man
jemanden krankschreibt oder ein kranker Mensch schreibt“, erklärte
der studierte Pädagoge. „Wir müssen wieder mehr auf den Sprachgebrauch
der Leute achten.“
Aus diesem Grund soll nach dem Willen der Sprachexperten auch eislaufen,
fertigmachen, heiligsprechen, abwärtsgleiten und dazwischenkommen
genauso wieder zusammengeschrieben werden wie abhandenkommen oder
leidtun, langgehen und stehenbleiben. Lediglich bei kennenlernen einigten
sich die Ratsmitglieder auf einen Kompromiss: Beide Schreibweisen
sind zulässig.
Die Neuerungen sollen wie die geplanten Änderungen bei der Silbentrennung
und Zeichensetzung voraussichtlich im Laufe des nächsten Schuljahres
für die Fehlerkorrektur verbindlich werden. Vorher gehen die Vorschläge
noch an Interessenverbände und die Kultusministerkonferenz. Die übrigen
unstrittigen Teile der Rechtschreibreform sollen nach dem Beschluss
der Kultusministerkonferenz wie geplant zum 1. August für Schulen
und Behörden verbindlich werden.
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Fotos: Wolf
Erstellt am: 03.06.2005
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Artikel wurde erstellt von:
Bernd Glebe
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| ZUM THEMA |
Rechtschreib - Beschluss
der Kultusminister
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In dem Beschluss der Kultusminister zur Rechtschreibreform heißt
es unter anderem:
„Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich
aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004
ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreib - unterrichtes
an allen Schulen.
Am 31. 7.2005 endet die Übergangsfrist und die damit verbundene
Korrekturpraxis. Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen,
werden ab dem 1.8.2005 als Fehler nicht nur markiert, sondern
auch bewertet.
In den Bereichen, in denen der Rat seine Beratungen noch nicht
abgeschlossen hat, jedoch Änderungsvorschläge
zu erwarten sind, wird bei der Bewertung Toleranz geübt. Dies
betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung
und Interpunktion. Für den Überschneidungsbereich von Getrennt-
und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung gilt diese
Toleranzklausel ebenso.
In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach
den Erklärungen des Verlages den aktuellen Stand der Regelung
vollständig enthalten. In Österreich wird das Österreichische
Wörterbuch zugrunde gelegt.
Der aktuelle Stand des Regelwerks und das Wörterverzeichnis
ist im Internet (www.rechtschreib kommission.de) und im
Buchhandel zugänglich.“
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