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Zusammen, was zusammengehoert
Erleichterung nach Hängepartie: Rat für Rechtschreibung einigt sich auf Korrekturen bei Getrennt- und Zusammenschreibung
0306
Jetzt geht‘s los: Wer sich bisher noch Hoffnungen gemacht hatte, die Rechtschreibreform möge einfach wieder von der Tafel gewischt werden, hat Pech gehabt. Vom 1. August an schreibt falsch, wer sich nicht an die neue Rechtschreibung hält.
     
MANNHEIM. Die Kultusminister hatten vorgelegt, der Rat für deutsche Rechtschreibung zog nach. Nach langen Diskussionen einigte sich das Gremium gestern in Mannheim auf Änderungen bei der Getrennt- und Zusammenschreibung.

Dieser Komplex galt als der am härtesten umkämpfte Teil der umstrittenen Rechtschreibreform. Nach dem Vorschlag der 36-köpfigen Runde soll nun die Devise gelten: Es soll wieder mehr zusammengeschrieben werden, was zusammengehoert. Die Einigung kann als erster großer Erfolg der Sprachwächter angesehen werden, deren Gremium im vergangenen Jahr auf Druck der Öffentlichkeit ins Leben gerufen worden war. Der mit Gegnern und Befürwortern besetzte Rat hatte zu Beginn seiner Arbeit nicht nur inhaltlich Probleme, sondern die Experten mussten sich erstmal persönlich zusammenraufen.
Erst als die Gruppe um den Vorsitzenden Hans Zehetmair (CSU) die Detailarbeit aus dem großen Plenum in

Das Zitat  
« „Ab 1. August muss man muss mit Doppel-s schreiben, sonst ist es ein Fehler.“ »
  Die Präsidentin der Kultusminister-Konferenz (KMK), Johanna Wanka (CDU), gestern zu dem Rechtschreib-Beschluss des Gremiums.


siebenköpfige Arbeitsgruppen zu den Komplexen Getrennt- und Zusammenschreibung, Silbentrennung und Zeichensetzung verlagerte, kamen die Sprachexperten voran. Unmittelbar vor der entscheidenden Sitzung gestern erklärte dann auch die Akademie für Sprache und Dichtung ihre Mitgliedschaft in dem ausgewählten Kreis, die lange als größter Kritiker des Gremiums galt. Die Angst vor einer unendlichen Hängepartie blieb jedoch bis zum Schluss.

Um so erleichterter präsentierte Zehetmair dann auch die Beschlüsse, die entgegen den Befürchtungen vieler Ratsmitglieder mit großer Mehrheit gefasst wurden. Neu ist im Gegensatz zu der ursprünglichen Rechtschreibreform, dass beim Getrennt- und Zusammenschreiben vor allem auf den inhaltlichen Zusammenhang geachtet werden soll. „Es ist ein Unterschied, ob man jemanden krankschreibt oder ein kranker Mensch schreibt“, erklärte der studierte Pädagoge. „Wir müssen wieder mehr auf den Sprachgebrauch der Leute achten.“

Aus diesem Grund soll nach dem Willen der Sprachexperten auch eislaufen, fertigmachen, heiligsprechen, abwärtsgleiten und dazwischenkommen genauso wieder zusammengeschrieben werden wie abhandenkommen oder leidtun, langgehen und stehenbleiben. Lediglich bei kennenlernen einigten sich die Ratsmitglieder auf einen Kompromiss: Beide Schreibweisen sind zulässig.

Die Neuerungen sollen wie die geplanten Änderungen bei der Silbentrennung und Zeichensetzung voraussichtlich im Laufe des nächsten Schuljahres für die Fehlerkorrektur verbindlich werden. Vorher gehen die Vorschläge noch an Interessenverbände und die Kultusministerkonferenz. Die übrigen unstrittigen Teile der Rechtschreibreform sollen nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz wie geplant zum 1. August für Schulen und Behörden verbindlich werden.


Fotos: Wolf


Erstellt am: 03.06.2005

Artikel wurde erstellt von:
Bernd Glebe



ZUM THEMA
Rechtschreib - Beschluss
der Kultusminister
In dem Beschluss der Kultusminister zur Rechtschreibreform heißt es unter anderem:

„Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreib - unterrichtes an allen Schulen.

Am 31. 7.2005 endet die Übergangsfrist und die damit verbundene Korrekturpraxis. Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, werden ab dem 1.8.2005 als Fehler nicht nur markiert, sondern auch bewertet.

In den Bereichen, in denen der Rat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen hat, jedoch Änderungsvorschläge
zu erwarten sind, wird bei der Bewertung Toleranz geübt. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung gilt diese Toleranzklausel ebenso.

In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten. In Österreich wird das Österreichische Wörterbuch zugrunde gelegt.

Der aktuelle Stand des Regelwerks und das Wörterverzeichnis
ist im Internet (www.rechtschreib kommission.de) und im
Buchhandel zugänglich.“
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